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Kieler Jugendamt sucht Unterstützung

Kiel macht sich auf den Weg. Die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins sucht Menschen mit Herzblut, Ideen und Expertise. Wir gehören zu den größten Arbeitgeberinnen und Aus­bil­dungs­be­trieben im Norden. Derzeit sind mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen in 27 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Betrieben bei uns beschäftigt. Bei uns arbeiten Sie flexibel und familienfreundlich an spannenden Projekten – gern auch in Teilzeit oder mobil. Wir setzen auf engagierte Führungskräfteförderung, auf ein umfangreiches Gesundheitsprogramm, eine stadteigene Kita für Beschäftigte und ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die persönliche Entwicklung. Wir sichern Sie ab: Zusätzliche Altersvorsorge, Förderung für Pendler*innen und eine Notfallbetreuung für Ihre Jüngsten in Randzeiten und bei Gremien­sitzungen sind bei uns selbstverständlich. Kiel ist eine dynamische, weltoffene und stark wachsende Großstadt: Wohnen und arbeiten Sie am Meer – und genießen Sie Kiels hohe Lebensqualität durch die einmalige Lage an der Förde.

Starten Sie bei uns als

Heilpädagog*in

(vergütet nach EG S9 TVöD zzgl. SuE-Zulage oder S11b TVöD zzgl. SuE-Zulage / A 10 SHBesG)

und werden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Kompetenzteam Inklusion Teil der Kieler Stadtverwaltung befristet bis zum 31.12.2025 in Voll-/Teilzeit. Eine Entfristung wird angestrebt.


Aufgaben

Mit dem Kindertagesförderungsgesetz sind wichtige Eckpunkte zur inklusiven frühkindlichen Bildung und Betreuung formuliert worden. Das Ziel ist die Sicherstellung einer gleich­be­rech­tig­ten Teilhabe für alle Kinder von Anfang an und in jeder Kindertagesbetreuung. Einrichtungen sollen sich flexibel auf die Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder einstellen, darauf sollen sie vorbereitet und darin unterstützt und gestärkt werden. Das Kompetenzteam Inklusion übernimmt mit seinem multiprofessionellen Team die Aufgabe, Kinder­tages­ein­rich­tun­gen und Kindertagespflegestellen so zu unter­stützen, dass diese sich prozesshaft inklusiver ausrichten. Hierfür erhalten diese bedarfsorientierte Hilfestellung durch Beratung und Unterstützung vor Ort.

Je nach Ihrer persönlichen Qualifikation kommen folgende Aufgaben auf Sie zu:

Ihre neue Aufgabe als Heilpädagog*in (Hochschule):

Sie beraten und begleiten fachlich und methodisch die Einrichtungsleiter*innen und pädagogischen Fachkräfte auf der Grundlage der Richtlinien für das Kompetenzteam Inklusion:

  • Sie planen interne Fortbildungen zu inklusiven Konzepten in Kindertageseinrichtungen/-pflege (KTP) und führen diese durch.
  • Sie begleiten die Gesamt- und Hilfeplangespräche mit Blick auf die inklusive Ausrichtung des Systems „Kinder­tages­einrichtung/KTP“.
  • Sie unterstützen die Leitungskraft bei der eigenen konzeptionellen Weiterentwicklung im Handlungsfeld Inklusion und reflektieren die laufenden Prozesse.
  • Sie kooperieren mit Frühförderstellen, Autismusberatungen, Leistungserbringer*innen der EGH, Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe.
  • Sie führen eine beratende Tätigkeit für pädagogische Fachkräfte zur alltagsintegrierten Förderung von Kindern in Themenfeldern Sprache, Motorik und Wahrnehmung aus.
  • Sie arbeiten bedarfsorientiert direkt mit Kindern in den Kindertageseinrichtungen in der Kindertagespflege zum Beispiel für den Übergangszeitraum bis zum Beginn einer Leistung der Eingliederungshilfe und zur Befähigung des pädagogischen Personals beim Erlernen von Unterstützungsleistungen.

oder

Ihre Aufgaben als Heilpädagog*in (Fachschule):

Sie unterstützen die Fachkräfte bei der Erziehung, Förderung und Pflege von seelisch, geistig und körperlich behinderten Kindern in der Kindestageseinrichtung und Kindertagespflege und nehmen an Eltern-, Hilfe- und Gesamtplangesprächen teil soweit für die Förderung des Kindes angezeigt. Insbesondere gehören zu Ihren Tätigkeiten:

  • Sie übernehmen die Anleitung für pflegerische Aufgaben. Zu den Aufgaben gehören Körperpflege, Wäschepflege, Reinigungsarbeiten, Pflege und Instandhaltung der Spielmittel und Pflegeutensilien, Unterstützung beim Essen durch zum Beispiel Sonden.
  • Sie übernehmen die Anleitung für medizinische Aufgaben. Hierzu gehört die Verabreichung von Medikamenten und Sondieren.
  • Sie machen Vorschläge zur Förderung einzelner Kinder beziehungsweise kleiner Gruppen. Sie beaufsichtigen die Kinder, regen diese zum freien Spielen beziehungsweise zur angemessener Beschäftigung und leiten diese auch an.
  • Sie sind Schnittstelle zwischen pflegebedingtem Mehrbedarf und Behandlungspflege und arbeiten bedarfsorientiert direkt mit Kindern in den Kindertageseinrichtungen in der Kindertagespflege zum Beispiel für den Übergangszeitraum bis zum Beginn einer Leistung der Eingliederungshilfe und zur Befähigung des pädagogischen Personals beim Erlernen von Unterstützungsleistungen.
  • Sie führen bei Bedarf pflegerische Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen durch.

oder

Ihre Aufgaben als Motopäd*in oder Ergotherapeut*in:

  • Sie leiten spezifische Bewegungsangebote an.
  • Sie leiten den Umgang mit Hilfsmitteln, wie z. B. Rollstuhl, an.

oder

Ihre Aufgaben als Logopäd*in:

  • Sie leiten den Umgang mit Kommunikationshilfen an.

Profil
  • Studium. Sie haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in folgendem Studienfach erfolgreich abgeschlossen:
    • Heilpädagogik (vorzugsweise mit staatlicher Anerkennung)
    • Die Eingruppierung erfolgt in diesem Fall nach der Entgeltgruppe S 11b TVöD zzgl. SuE-Zulage.
  • Ausbildung. Sie bringen alternativ eine abgeschlossene Fachschulausbildung in folgendem Beruf mit:
    • Heilpädagog*in mit staatlicher Anerkennung
    • Die Eingruppierung erfolgt in diesem Fall nach der Entgeltgruppe S 9 TVöD zzgl. SuE-Zulage.
  • Alternativ verfügen Sie über eine Ausbildung als
    • Motopäd*in oder
    • Logopäd*in oder Ergotherapeut*in.

Hier findet die Eingruppierung gem. Vorbemerkung Nr. 2 Entg.O (VKA) nach TVöD EG S 8b statt.


  • Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert. Als Heilpädagog*in mit einem Hochschulabschluss sind Kenntnisse von inklusiven Konzepten auf der Grundlage der schleswig-hol­stei­ni­schen Bildungsleitlinien in Kindertageseinrichtungen erforderlich.
  • Gesundheitsnachweise. Sie sind nach 1970 geboren? Bitte legen Sie Ihren Impfnachweis nach dem Masernschutzgesetz bei.

Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet – Haltung und Persönlichkeit

Sie bringen die Fähigkeit mit, den Belangen der einzelnen Bürger*innen verständnisvoll entgegenzukommen und fachkundig damit umzugehen, ohne dabei den Blick für das Allgemeinwohl zu verlieren. Teamfähigkeit und Verständnis für die Belange und die Lebenssituationen von Rat- und Hilfesuchenden beziehungsweise für andere Lebensweisen und Kulturen bringen Sie ebenfalls mit.

Wo Sie wirken – Ihr Arbeitsumfeld

Da sich das Kompetenzzentrum im Aufbau befindet, sind Sie Pionier*in für die kommenden besonderen Aufgaben­stel­lun­gen. Die Aufgabe des multiprofessionellen Kompetenzteams Inklusion hat im Wesentlichen zum Ziel, dass sich alle Kitas und Kindertagespflegepersonen auf die Bedarfe von Kindern mit unterschiedlichen Unterstützungsanforderungen aus­rich­ten können. Hierzu sollen die Fachkräfte in Kitas und die Kindertagespflegepersonen nach und nach gestärkt, beraten und konkret vor Ort unterstützt werden. Dies ist ein Ent­wick­lungs­pro­zess, den das Kompetenzteam erstmalig erarbeiten und praktisch umsetzen wird. Diesen Prozess wird das Kompetenzteam kooperativ gestalten und die Synergien und Potenziale der vielfältigen Professionen und Schwerpunkte optimal in Einklang bringen. Im Jugendamt wird eine hohe Kollegialität gelebt und es zeichnet sich durch einen konstruktiven Diskurs sowie einen wertschätzenden Umgang miteinander aus. Beteiligung hat im Jugendamt einen hohen Stellenwert.

Gut zu wissen – Besonderheiten Ihrer Stelle

Die Zugangsvoraussetzung richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe S 11b TVöD möglich.

Sie erhalten (zusätzlich zum tariflichen Tabellenentgelt) eine monatliche SuE-Zulage in Höhe von 130,00 Euro (EG S 8b bzw. S 9 TVöD) bzw. 180,00 Euro (EG S 11b) bei Vollzeittätigkeit.

Die Stelle ist teilbar.

Die Beratungen sind in allen Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflegestellen durchzuführen. Gelegentlich sind Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten wahrzunehmen.


Wir bieten
  • die Möglichkeit, Familie, Freizeit und Arbeitsalltag zu einem sinnhaften Ganzen zu vereinen
  • den individuellen Aufstieg in den verschiedensten Bereichen der Stadtverwaltung
  • flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen wechselnder Prozesse und Aufgabenfelder
  • die Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit und von Teilzeitregelungen
  • passgenaue Pendler*innen-Förderung – via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)