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Für das Landratsamt Miesbach suchen wir zur Verstärkung des staatlichen Gesundheitsamtes zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Hygienekontrolleure / Hygiene­kontrol­leurinnen (m/w/d)
(zur Ausbildung oder bereits ausgebildet) in Vollzeit


Aufgaben
  • Aufgaben im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
  • Orts- und Umwelthygiene
  • Trinkwasser- und Badewasserhygiene
  • Tätigkeit im Innen- und Außendienst

Profil
  • Abschluss:
    • Mittlerer Schulabschluss oder
    • Qualifizierender Hauptschulabschluss oder
    • Hauptschulabschluss sowie eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung
  • Medizinische Grundkenntnisse sind von großem Vorteil, idealerweise verfügen Sie bereits über eine Aus­bildung in einem medizi­nischen Hilfsberuf, alternativ als Was­ser­wart / Wasserwartin (m/w/d), Anlagenmechaniker / Anlagen­mechanikerin (m/w/d) Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik oder Schwimm­meister / Schwimmmeisterin (m/w/d)
  • Eigeninitiative, Durchsetzungs- und Kommunikations­fähigkeit, Teamfähigkeit und Einsatzfreude
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B / 3
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Uneingeschränkte gesundheitliche Eignung, auch für Tätig­keiten im Außen­dienst
  • Gute EDV-Kenntnisse
  • Für Auszubildende: Erfüllen der beamten­rechtlichen Voraus­setzungen, z. B. zum Einstellungs­datum nicht älter als 42 Jahre, da nach Ende der zwei­jährigen Aus­bildung die Verbeam­tung noch möglich sein muss (Art. 23 BayBG: „… es darf ins Beamten­verhältnis nicht beru­fen werden, wer das 45. Lebensjahr voll­endet hat …“)

Bitte beachten Sie, dass vor Aufnahme der oben genannten Tätig­keit ein Impf­schutz oder eine Immuni­tät bezüg­lich Masern oder eine Kontra­indika­tion betreffend einer Masern­schutzimpfung nachgewiesen werden muss.


Wir bieten
  • Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz am Landratsamt Miesbach
  • Auszubildende zum Hygiene­kontrolleur / zur Hygiene­kontrolleurin (m/w/d) werden während der zweijährigen Aus­bildung befristet als Tarif­beschäftigte in Ent­gelt­grup­pe 4, bei entsprechender Vor­bildung in Entgelt­gruppe 5 TV‑L der Entgelt­ord­nung zum TV‑L eingestellt; Grund für die Befristung ist die im Anschluss an die erfolgreich abge­schlossene Aus­bildung vor­gesehe­ne Über­nahme ins Beam­ten­verhältnis auf Probe in Besoldungsgruppe A 6 BayBesG; nähere Informa­tionen finden Sie z. B. unter oeffentlicher-dienst.info
  • Für bereits verbeamtete Hygienekontrolleure / Hygiene­kontrolleu­rinnen (m/w/d) des Freistaats Bayerns ist die Stelle ent­sprechend ihrer Quali­fikation dotiert
  • Für bereits verbeamtete externe Bewerber / Bewerberinnen (m/w/d) kommt die Mög­lich­keit einer Ein­stellung / Über­nahme bis Besol­dungs­gruppe A 8 in Betracht
  • Vielseitige Aufgaben, verantwortungs­volle Tätig­keiten und Ein­bindung in Entschei­dungs­prozesse
  • Attraktive Sozialleistungen, wie z. B. eine betrieb­liche Alters­vorsorge, vermö­gens­wirksame Leistungen, ver­güns­tigte Tickets für den Personen­nahverkehr
  • Work-Life-Balance durch flexible Arbeits­zeitmodelle
  • Entwicklungs- und Fortbildungs­möglichkeiten

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job­sharing die Wahr­nehmung der Auf­gaben in Vollzeit gesichert ist.

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